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   BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09   

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https://dejure.org/2010,5461
BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09 (https://dejure.org/2010,5461)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - EnVR 52/09 (https://dejure.org/2010,5461)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - EnVR 52/09 (https://dejure.org/2010,5461)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 Nr 3 EnWG, § 75 Abs 2 EnWG
    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens bei nicht gestelltem Beiladungsantrag i.R.e. vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahrens zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens i.R.d. Verfahrens zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor

  • rewis.io

    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • rewis.io

    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor - GABi Gas

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens bei nicht gestelltem Beiladungsantrag i.R.e. vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahrens zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Beschwerdebefugnis ohne Antrag bei Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Leitsatz)

    Zur Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens; Energiewirtschaft; Beschwerdebefugnis; Fehlender Ausgleichsantrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner des Adressaten absehbare Auswirkungen des Verwaltungsakts entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

    Maßgeblich ist für die Frage der drittschützenden Wirkung (vgl. hierzu auch BVerwGE 117, 93 Rn. 16), welchen Schutzinteressen die Toleranzgrenze dienen soll.

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Ein Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte Berufsfreiheit ist nur dann gegeben, wenn der angegriffene Hoheitsakt berufsregelnde Tendenz aufweist (BVerfGE 98, 218, 258; 95, 267, 302).

    Gegen solche Veränderungen des Marktgeschehens schützt das Grundrecht der Berufsfreiheit aber nicht, selbst wenn sie vom Staat ausgehen (BVerfGE 98, 218, 259; 37, 1, 17 f.).

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Diesen Anspruch kann er zivilgerichtlich durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2003, BGHZ 155, 141, 159 ff.).

    Insoweit ist der Gaslieferant auch in der Lage, die dann in Übereinstimmung mit den Regeln des Standardbilanzkreisvertrags erfolgte Abrechnung anzugreifen und unmittelbar eine höhere Vergütung im Zivilverfahren gegen den Netzbetreiber durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2003, BGHZ 155, 141, 159 ff.).

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Der Beschwerdeführer muss durch die gegenüber einem oder mehreren Dritten ergangene Verfügung in seinem geschützten Rechtskreis unmittelbar betroffen sein (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 20 - Versicherergemeinschaft).

    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner des Adressaten absehbare Auswirkungen des Verwaltungsakts entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    c) Die vorstehenden Grundsätze bezüglich der Beschwerdebefugnis solcher Dritter, die durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde potenziell betroffen sein können, bedürfen im Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24. April 2008 (C-55/06 - Arcor) keiner Korrektur.
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Es trifft zwar zu, dass die Gefahr der Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit eine rechtliche Betroffenheit begründen kann (BVerfGK 1, 107).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Dieses enthält keine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen (BVerfG, NJW 2002, 2621, 2625); vielmehr erfasst Art. 14 Abs. 1 GG nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Ein Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte Berufsfreiheit ist nur dann gegeben, wenn der angegriffene Hoheitsakt berufsregelnde Tendenz aufweist (BVerfGE 98, 218, 258; 95, 267, 302).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Dieses enthält keine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen (BVerfG, NJW 2002, 2621, 2625); vielmehr erfasst Art. 14 Abs. 1 GG nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222).
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09
    Hierfür reichen erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rn. 14 ff. - citiworks; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 11, 18 ff. - pepcom, für das Kartellverwaltungsverfahren).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Für die Auslegung einer behördlichen Entscheidung ist gemäß §§ 133, 157 BGB nicht der innere Wille der erlassenden Behörde maßgebend, sondern allein der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BGH, Beschluss vom 03.03.2015 - EnVR 44/13 Rn. 12 "BEW Netze GmbH"; Beschluss vom 05.10.2010 - ENVR 52/09, RdE 2011, 59 Rn. 12 "GABi Gas"; BVerwG, Urteil vom 18.06.1980 - 6 C 55/79, BVerwGE 60, 223, 228f.; Urteil vom 12.01.1973 - VII C 3.71, BVerwGE 41, 305, 306; Urteil vom 21.06.2006 -6 C 19/06, BVerwGE 126, 149).
  • BGH, 03.03.2015 - EnVR 44/13

    BEW Netze GmbH - Entgeltregulierung für den Zugang zu einem

    Für die Auslegung einer behördlichen Entscheidung ist gemäß §§ 133, 157 BGB nicht der innere Wille der erlassenden Behörde maßgebend, sondern allein der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, RdE 2011, 59 Rn. 12 - GABi Gas; BVerwGE 126, 149 Rn. 52).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11

    Zuständigkeit der Regulierungsbehörden für Fälle des Behinderungsmissbrauchs

    In erweiternder Auslegung dieser Vorschriften hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs allerdings in drei Fallkonstellationen die Beschwerdebefugnis eines Dritten bejaht, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war (zuletzt BGH, Beschluss vom 5.10.2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"):.

    So ist ein Dritter auch dann befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Beiladungsantrag jedoch allein aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein, wobei erhebliche wirtschaftliche Interessen ausreichen (BGH, Beschluss vom 5.10.2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rdnr. 14 ff. "citiworks"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7.11.2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rdnr. 11, 18 ff. "pepcom").

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Hierauf wird meist nur beiläufig Bezug genommen, und zwar soweit es um die Voraussetzungen der notwendigen Beiladung geht, also die Frage nach einer unmittelbaren Rechtsbetroffenheit des Dritten in Rede steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, juris Rn. 16 ff.; vom 9. Juli 2019 aaO Rn. 15; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - VI-3 Kart 117/15 (V), juris Rn. 60 ff.; BeckOK-VwGO/Schmidt-Kötters, § 42 Rn. 158.1 [Stand: 1. Oktober 2019]).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 20/12

    Vereinbarung von individuellen Netzentgelten für atypisches Nutzungsverhalten;

    Einer Betroffenheit in subjektiven Rechten bedarf es im Falle einer zum Verwaltungsverfahren Beigeladenen an sich nicht (BGH, a.a.O., Rdnr 24; BGH Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 52/09, Rdnr. 14 - GABi Gas), gleichwohl liegt auch eine solche vor.

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2010 (EnVR 52/09) zugrunde liegenden Sachverhalt bedarf es nicht erst einer privatrechtlichen Umsetzung durch einen der Adressaten, damit die Festlegung Auswirkungen auf die Beschwerdeführerin hat.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    In erweiternder Auslegung dieser Vorschrift ist allerdings auch die Beschwerdebefugnis eines Dritten, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war, zu bejahen, wenn er durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird, weil dieser auch ihm gegenüber eine Regelungswirkung entfaltet (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535, Rdnr. 14 ff. - "citiworks"; Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 - "Zeiss/Leica").
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis

    Die Beteiligung im Beschwerdeverfahren war - jedenfalls im vorliegenden Fall - wegen der Unteilbarkeit der Festlegung und der daraus folgenden unmittelbaren Berührung rechtlicher Interessen (s.o. Rn. 6) gemäß § 79 Abs. 1 EnWG, § 65 Abs. 2 VwGO aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes zwingend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, RdE 2011, 59 Rn. 16 mwN - GABi Gas; WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; s.a. van Rossum in: Assmann/Peiffer, aaO, § 79 Rn. 13; Johannes/Roesen in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 79 Rn. 5; Boos in: Theobald/Kühling, Energierecht, Jan. 2022, § 66 Rn. 13 ff.; Lange in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 5. Aufl., § 22 Rn. 31; Hanebeck in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 79 Rn. 4; s.a. zum Kartellverwaltungsverfahren: Bunte/Lembach, Kartellrecht, 14. Aufl., § 63 Rn. 13, Deichfuß in: Kölner Kommentar zum Kartellrecht, 1. Aufl., § 67 GWB Rn. 5 ff.) und hing nicht von der Zustimmung der Betroffenen ab.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Kart 178/12

    Wirksamkeit der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Letztverbraucher

    Sie war als notwendig Beizuladende am Verwaltungsverfahren beteiligt worden und ist in ihren Rechten berührt, weil sie durch die Befreiung von den Netzentgelten ihren (unmittelbaren) Netzentgeltanspruch verliert und dem Wälzungsmechanismus des § 19 StromNEV unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 52/09, Rdnr. 14, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 31/12

    Beschwerde gegen die Festlegung einer Umlage gegenüber allen Betreibern von

    Einer Betroffenheit in subjektiven Rechten bedarf es im Falle einer zum Verwaltungsverfahren Beigeladenen an sich nicht (BGH, a.a.O., Rdnr 24; BGH Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 52/09, Rdnr. 14 - GABi Gas), gleichwohl liegt auch eine solche vor.

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2010 (EnVR 52/09) zugrunde liegenden Sachverhalt bedarf es nicht erst einer privatrechtlichen Umsetzung durch einen der Adressaten, damit die Festlegung Auswirkungen auf die Beschwerdeführerin hat.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 65/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    In erweiternder Auslegung dieser Vorschrift ist allerdings auch die Beschwerdebefugnis eines Dritten, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war, zu bejahen, wenn er durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird, weil dieser auch ihm gegenüber eine Regelungswirkung entfaltet (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535, Rdnr. 14 ff. - "citiworks"; Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 - "Zeiss/Leica").
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 78/12

    Beschwerde gegen die Festlegung einer Umlage gegenüber allen Betreibern von

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12

    Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 14/12

    Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten

  • BGH, 03.03.2015 - EnVR 62/13

    Eigenständiger Regelungsgehalt eines Widerrufsvorbehalts bei der Festlegung der

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 49/12

    Wirksamkeit der Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV; Anforderungen an die

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 21/17

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 26.02.2019 - EnVZ 87/18

    Festlegung der Bundesnetzagentur über den standardisierten Austausch von Daten

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 22/17
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 20/17

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 3 Kart 70/17

    Verlängerung von Übergangsfristen für die verpflichtende Verwendung des

  • OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22

    Zahlung von Entgelten für dezentrale Stromeinspeisungen Verweis auf die

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2013 - 3 Kart 50/12

    Befreiung stromintensiver Letztverbraucher von Netzentgelten; Änderung einer

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